Nach der Einführung der neuen Regelungen zu Ermittlungskompetenzen hat die Polizei erstmals die Leitung der Staatsanwaltschaft bei internen Ermittlungen abgelehnt.
Das Polizeiamt im Bezirk Suseong der Stadt Daegu teilte am Montag mit, eine von der Staatsanwaltschaft befohlene interne Ermittlung nicht akzeptiert zu haben. Der Fall betreffe eine Unterschlagung innerhalb einer Wohnbaugenossenschaft.
Dabei sei das Amt der Anordnung des Polizeipräsidiums gefolgt, vor der Aufnahme der Ermittlungen die Leitung der Staatsantwaltschaft für sogenannte interne Ermittlungen nicht zu akzeptieren. Da die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Ermittlungen noch nicht aufgenommen habe, könne sie von ihrer Leitungskompetenz nicht Gebrauch machen, hieß es.
Die Polizei protestiert gegen die Einschränkung ihrer Ermittlungskompetenzen nach den neuen Regelungen, die ab 1. Januar dieses Jahr gültig sind.
Die oberste Polizeibehörde hat inzwischen offenbar einen 17 Artikel umfassenden Anweisungskatalog an alle Polizeidienststellen verteilt, in denen klar aufgeführt wird, in welchen Fällen man ein Eingreifen durch die Staatsanwaltschaft verweigern soll. Dadurch wird das Untersuchungsrecht der Staatsanwaltschaft faktisch in Frage stellt.