Die Regierung hat Maßnahmen zum gemeinsamen Wachstum großer und kleiner Unternehmen bekannt gegeben.
Demnach wird dem Verband kleiner und mittlerer Unternehmen das Recht eingeräumt, bei auftraggebenden Großunternehmen eine Verhandlung über Lieferpreise zu beantragen. Sollten große Unternehmen die Lieferpreise herabsetzen wollen, müssen sie dies gegenüber ihren Lieferanten schriftlich begründen. Der Zeitraum für die Preisabsprache wird von derzeit 30 auf zehn Tage verkürzt.
Zudem sollen große Unternehmen bei Verdacht auf einen Patent- oder Technologiediebstahl gegenüber kleinen Firmen klären, ob es sich dabei um Absicht oder ein Versehen handelt.
Auch sollen ungerechte Vorteile für Tochterunternehmen eines Konzerns und der Zugang großer Unternehmen zu Geschäftsfeldern verhindert werden, in denen überwiegend kleine Unternehmen aktiv sind.
Bis Dezember soll ein Ausschuss zum gemeinsamen Wachstum gebildet werden, um die Umsetzung der Maßnahmen zu fördern.