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Wirtschaft

ILO rät Südkorea zur Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit

Write: 2024-03-15 14:56:36Update: 2024-03-15 16:30:19

ILO rät Südkorea zur Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit

Photo : YONHAP News

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat der südkoreanischen Regierung dazu geraten, auch selbstständigen Transporteuren die Vereinigungsfreiheit zu garantieren.

Hintergrund ist, dass die Regierung auf den Streik von gewerkschaftlich organisierten LKW-Fahrern im Jahr 2022 mit einer Anordnung zur Rückkehr zur Arbeit reagiert hatte. 

Die ILO verabschiedete in einer Sitzung ihres Verwaltungsrates am Mittwoch (Ortszeit) in Genf die Empfehlungen ihres Ausschusses für Vereinigungsfreiheit hinsichtlich einer Petition der Koreanischen Gewerkschaft der Angestellten bei öffentlichen Diensten und Verkehr (KPTU). 

Die dem Gewerkschaftsdachverband KCTU unterstehende Gewerkschaft hatte gemeinsam mit internationalen Arbeitsorganisationen eine Petition eingereicht. Sie hatte argumentiert, dass das Vorgehen der Regierung gegen den Generalstreik der Division Cargo Truckers´ Solidarity der KPTU im Dezember 2022 gegen die ILO-Übereinkommen 87 und 98 über die Vereinigungsfreiheit verstoßen habe. 

Die ILO empfahl der südkoreanischen Regierung, sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer, einschließlich der Selbstständigen, von den Grundsätzen der Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zur Förderung ihrer Interessen ausreichend profitieren könnten. Streikende sollten nicht dafür bestraft werden, dass sie dem Regierungsbefehl zur Rückkehr zur Arbeit nicht nachgekommen seien, hieß es außerdem.

Die Regierung betonte daraufhin, dass die Empfehlungen keine Erwähnung enthielten, dass ihre Anordnung gegen ILO-Übereinkommen verstoßen habe. 

Kim Eun-chul, Generaldirektor für internationale Kooperation im Ministerium für Beschäftigung und Arbeit, sagte gegenüber Yonhap News, die Vereinigungsfreiheit werde durch mehrere Gesetzesänderungen schließlich doch garantiert. Cargo Truckers´ Solidarity habe keinen rechtlichen Schutz genossen, weil es das Verfahren zur Gewerkschaftsgründung nicht absolviert habe. 

Weiter hieß es, dass keine Anklage allein aufgrund der Nichtbefolgung der Anordnung erhoben worden sei. 

Das Beschäftigungsministerium teilte mit, dass die zuständigen Ministerien gemeinsam die Empfehlungen gründlich überprüfen würden. Sie würden die ILO in einer förmlichen Antwort auf eventuelle Missverständnisse hinweisen und sie über die mittlerweile unternommenen Bemühungen und Verbesserungen informieren. 

Es sei jedoch Besorgnis erregend, dass einige Inhalte des Berichts zu einem Missverständnis führen könnten. Denn es könne auch so verstanden werden, dass die südkoreanische Regierung die Vereinigungsfreiheit verletzt habe, hieß es weiter.

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