In Südkorea wird ab 0.00 Uhr am 30. Januar in den meisten Innenräumen das Tragen von Schutzmasken nicht mehr verpflichtend sein.
Die Maskenpflicht in Innenräumen wird bis auf einige Einrichtungen in eine Empfehlung umgeändert.
Ausnahmen bleiben für Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko, medizinische Einrichtungen, Apotheken und öffentliche Verkehrsmittel bestehen.
Zu den Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko zählen Pflegekrankenhäuser, Einrichtungen für Langzeitpflege, sogenannte Anlagen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Öffentliche Verkehrsmittel umfassen Busse, Bahnen, Stadtbahnen, Passagierschiffe, Fähren und Flugzeuge.