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Nationales

Maskenpflicht in Innenräumen wird am 30. Januar aufgehoben

Write: 2023-01-20 12:45:37Update: 2023-01-20 14:34:51

Maskenpflicht in Innenräumen wird am 30. Januar aufgehoben

Photo : YONHAP News

In Südkorea wird ab dem 30. Januar in den meisten Innenräumen das Tragen von Schutzmasken nicht mehr verpflichtend sein. 

Das zentrale Hauptquartier für Katastrophen- und Sicherheitsmaßnahmen kündigte heute vor der Presse an, in Bezug auf das Maskentragen eine Anpassung in erster Phase vorzunehmen. Demnach werde die Maskenpflicht in Innenräumen bis auf einige Einrichtungen in eine Empfehlung umgeändert. Da drei von den vier Kriterien für eine Anpassung in Bezug auf die Maskenpflicht in Innenräumen den Referenzwerten entsprächen, werde davon ausgegangen, dass in der siebten Corona-Welle der Höhepunkt überschritten sei. 

Ausnahmen blieben für Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko, medizinische Einrichtungen, Apotheken und öffentliche Verkehrsmittel bestehen. Auf diese Weise sollten infektionsgefährdete Menschen weiter geschützt werden. 

Zu den Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko zählen Pflegekrankenhäuser, Einrichtungen für Langzeitpflege, sogenannte Anlagen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Öffentliche Verkehrsmittel umfassen Busse, Bahnen, Stadtbahnen, Passagierschiffe, Fähren und Flugzeuge. 

Das Hauptquartier bedankte sich bei den Bürgern dafür, für die Seucheneindämmung und die Gesellschaft trotz Unbequemlichkeiten im Alltag beim Maskentragen mitgemacht zu haben. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Wegfall der Maskenpflicht nicht das Verschwinden der Schutzwirkung der Masken oder Notwendigkeit des Maskentragens bedeute. Es handele sich um die Umwandlung einer gesetzlichen Pflicht in eine Empfehlung, wurde betont.

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