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Innerkoreanisches

Oberstes Gericht verurteilt ehemalige präsidiale Sekretäre wegen Löschung der Mitschrift von Korea-Gipfel

Write: 2022-07-28 12:31:22Update: 2022-07-28 13:30:24

Oberstes Gericht verurteilt ehemalige präsidiale Sekretäre wegen Löschung der Mitschrift von Korea-Gipfel

Photo : YONHAP News

Der Oberste Gerichtshof hat zwei frühere Beamte des Präsidialamtes wegen des Vorwurfs verurteilt, die Mitschrift des innerkoreanischen Gipfels 2007 gelöscht zu haben. 

Das zuständige Richtergremium bestätigte am Donnerstag im erneuten Revisionsverfahren das Urteil der Vorinstanz gegen den damaligen Leiter des Sicherheitsbüros, Baek Jong-chun, und den Sekretär für Sicherheitspolitik, Cho Myung-kyun. Sie wurden zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. 

Baek und Cho waren im November 2013 wegen des Verdachts angeklagt worden, eine sogenannte Karte zur Dokumentenverwaltung mit einer beigefügten Datei des Protokolls des innerkoreanischen Gipfels von 2007 gelöscht zu haben. Damit hätten sie ein Präsidentendokument ohne Erlaubnis vernichtet. 

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die beiden die Originalversion der Mitschrift gelöscht hätten, weil der damalige Präsident Roh Moo-hyun angeordnet habe, das Protokoll nicht dem präsidialen Archiv zu übergeben. Roh habe damit vertuschen wollen, dass er beim Gipfel die Bereitschaft zum Verzicht auf die Nördliche Grenzlinie (NLL) im Westmeer geäußert habe. 

In der ersten und zweiten Instanz waren Baek und Cho freigesprochen worden. Die Richter gelangten zu der Einschätzung, dass die Karte zur Dokumentenverwaltung nicht als Präsidentendokument betrachtet werden könne, weil sie noch nicht vom Präsidenten gebilligt worden sei. Das Oberste Gericht hatte jedoch den Fall an das Obergericht zurückgeschickt. 

Ex-Präsident Roh habe den Inhalt des Protokolls bestätigt, eine elektronische Unterschrift geleistet und somit die Absicht offenbart, dies als offizielles Dokument zu hinterlassen, befanden die Richter des höchsten Gerichts und erkannten es als Präsidentendokument an.

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