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Nationales

Südkorea verschärft Bedingungen für Mitversicherung von Ausländern in nationaler Krankenversicherung

Write: 2023-10-26 11:31:16Update: 2023-10-26 14:01:20

Südkorea verschärft Bedingungen für Mitversicherung von Ausländern in nationaler Krankenversicherung

Photo : YONHAP News

Ausländer in Südkorea müssen sich vom kommenden Jahr an mindestens sechs Monate im Land aufgehalten haben, um in der nationalen Krankenversicherung eines versicherten Angehörigen kostenfrei mitversorgt sein zu können. 

Wie das Gesundheitsministerium und der staatliche Krankenversicherungsdienst NHIS am Donnerstag mitteilten, wird derzeit im parlamentarischen Ausschuss für Gesetzgebung und Justiz über einen entsprechenden Änderungsentwurf zum Gesetz zur nationalen Krankenversicherung beraten. 

Die sechsmonatige Mindestaufenthaltsdauer nach der Einreise wurde zusätzlich auf die Liste der Anforderungen für die Mitversicherung gesetzt. 

Damit soll verhindert werden, dass Verwandte eines Ausländers lediglich für eine Operation oder die medizinische Versorgung als Mitversicherte nach Südkorea kommen und danach sofort wieder ausreisen. 

Um sicherzustellen, dass Angehörige von Diplomaten oder Entsandten ausländischer Unternehmen auch unmittelbar nach der Einreise von der Krankenversicherung profitieren können, sollen minderjährige Kinder oder Ehepartner von der Mindestaufenthaltsdauer ausgenommen sein. Das soll auch für diejenigen gelten, die einen Aufenthaltstitel haben. 

Sollte der Änderungsentwurf von der Nationalversammlung angenommen werden, kann er drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten. Es wird erwartet, dass die Revision frühestens Anfang Januar oder spätestens Anfang März in Kraft treten wird.

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