Die Nationalversammlung wird heute Nachmittag über die Ernennung von Lee Gyun-ryong zum Vorsitzenden Richter am Obersten Gerichtshof abstimmen.
Die regierende Partei Macht des Volks unterstützt den Kandidaten. Auch wenn seine Vermögenserklärung nicht vollständig gewesen sei, sei dies kein Ausschlussgrund. Die Oppositionsparteien, darunter die Minjoo-Partei Koreas, halten Lee hingegen für ungeeignet.
Für die Ernennung zum Vorsitzenden des höchsten Gerichts des Landes ist die absolute Mehrheit erforderlich. Gleichzeitig muss mindestens die Hälfte aller Abgeordneten anwesend sein.
Bislang hatte das Parlament erst einmal seine Zustimmung zu einem Kandidaten für diesen Posten verweigert. Dies war im Jahr 1988 zur Zeit der Präsidentschaft von Roh Tae-woo.
Lee hatte in seiner Vermögenserklärung nicht börsennotierte Aktien im Familienbesitz im Wert von einer Milliarde Won (rund 743.000 Dollar) und die Auslandskonten seiner Kinder nicht aufgeführt.