Ab heute können Lehrkräfte störende Schüler im Unterricht aus dem Klassenzimmer entfernen.
Sollten Schüler ihr Handy im Unterricht unerlaubt nutzen, können Lehrkräfte das Gerät beschlagnahmen.
Das Bildungsministerium teilte mit, dass entsprechende Hinweise über die Schülerbetreuung durch Lehrer nach Ablauf der Vorankündigungsfrist und der Prüfung von Meinungen endgültig festgelegt worden seien und ab heute gälten.
In die endgültige Fassung wurde zusätzlich aufgenommen, dass ein Erziehungsberechtigter aufgefordert werden kann, einen Schüler abzuholen, wenn dieser auch nach zweimaligem Hinausschicken aus dem Klassenzimmer den Unterricht weiter stört.
Lehrkräfte können zudem die Habseligkeiten eines Schülers untersuchen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Schüler einen Gegenstand bei sich hat, der das Leben oder die Gesundheit seiner eigenen Person oder anderer Personen gefährden oder schwere Sachschäden verursachen kann.
Das Ressort beschloss, eine Anleitung zu den neuen Hinweisen zu verteilen, um Lehrern und Schülern das Verständnis zu erleichtern.