Wie bestätigt wurde, hat Justizminister Han Dong-hoon jüngst die Justizvollzugsbehörden angewiesen, die Einrichtungen zur Vollstreckung der Todesstrafe unter die Lupe zu nehmen.
Die Einrichtungen müssten ordentlich gewartet werden, da in Südkorea noch immer die Todesstrafe existiert, habe es geheißen. 
In Südkorea verfügen vier Justizvollzugsanstalten über Hinrichtungsstätten, darunter das Untersuchungsgefängnis Seoul in Uiwang.
In Südkorea wurde seit 1997 keine Hinrichtung mehr vollstreckt, deshalb sind die Einrichtungen laut Berichten de facto verwahrlost. 
Han hatte letzte Woche vor dem parlamentarischen Gesetzgebungs- und Justizausschuss gesagt, dass Südkorea immer noch die Todesstrafe als verfassungskonform einstufe. Das Land könne jederzeit Hinrichtungen vollstrecken. 
Nach aktuellem Strafprozessrecht wird eine Hinrichtung auf Befehl des Justizministers vollstreckt. Binnen fünf Tagen nach einem entsprechenden Befehl soll die zuständige Vollzugsanstalt den Verurteilten hinrichten. 
Weil in Südkorea seit Dezember 1997 keine Hinrichtung mehr vollstreckt wurde, gilt nach internationalen Standards die Todesstrafe de facto als abgeschafft. 
Derzeit sitzen insgesamt 59 zum Tode Verurteilte im Gefängnis.