Ein Gericht in Busan hat eine Klage von dortigen Bürger- und Umweltorganisationen abgewiesen, die die von Japan geplante Einleitung kontaminierten Wassers aus dem Atomkraftwerk Fukushima ins Meer verbieten lassen wollten.
Das Bezirksgericht Busan wies die entsprechende Klage gegen die Tokyo Electric Power Company (TEPCO), den Betreiber des havarierten Kernkraftwerks Fukushima Daiichi, zurück.
Das von den Klägern zugrunde gelegte Londoner Protokoll und das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge sähen kein Recht vor, mit dem Bürger eines Landes gegen Bürger eines anderen Landes ein Verbot beantragen könnten. Daher werde die Klage für unangebracht befunden, hieß es zur Begründung der Entscheidung.
Die Kläger warfen dem Richtergremium vor, das Argument von TEPCO akzeptiert zu haben, und teilten die Absicht mit, in Berufung zu gehen.