Das Verfassungsgericht hat am Dienstag den Antrag der Nationalversammlung auf die Amtsenthebung von Innenminister Lee Sang-min wegen des tödlichen Massengedränges im Seouler Viertel Itaewon im vergangenen Jahr zurückgewiesen.
Die neun Richter trafen zum Verkündungstermin einstimmig die entsprechende Entscheidung.
Unter dem Blickwinkel der Verfassung und von Gesetzen könne kaum davon ausgegangen werden, dass Lee das Gesetz zum Katastrophen- und Sicherheitsmanagement sowie das Gesetz zu Staatsbeamten verletzt und seine verfassungsmäßige Pflicht zum Schutz der Öffentlichkeit nicht erfüllt habe, hieß es.
Das war das erste Amtsenthebungsverfahren gegen ein Kabinettsmitglied in der Geschichte Südkoreas. Die Entscheidung erfolgte 269 Tage nach der Katastrophe in Itaewon am 29. Oktober letzten Jahres und 167 Tage nach der parlamentarischen Verabschiedung des Amtsenthebungsantrags gegen den Innenminister.
Da ein Urteil in einem Amtsenthebungsverfahren mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, konnte Lee, der von seinem Amt suspendiert worden war, die Amtsgeschäfte unmittelbar wieder aufnehmen.