Die südkoreanische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat erklärt, dass sie die derzeitigen Nutzungsstandards für Aspartam beibehalten wird.
Grund sei, dass der gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) festgestellt habe, dass Aspartam, ein künstlicher Süßstoff, bei der derzeitigen Verzehrdosis hinsichtlich der Sicherheit unbedenklich sei, teilte das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit am Freitag mit.
Laut dem Ministerium hatten die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der JECFA am Freitag jeweils ihre Bewertungsergebnisse zur Sicherheit von Aspartam bekannt gemacht. Die IARC stufte den Süßstoff in die Kategorie 2B, nämlich als möglicherweise krebserregend, ein. JECFA bestätigte die aktuell zulässige tägliche Verzehrdosis von 40 Milligramm Aspartam pro Kilo Körpergewicht. Bei der derzeitigen Verkehrsmenge sei die Substanz sicher, so der Ausschuss.
Dem südkoreanischen Ministerium zufolge stuft die Krebsagentur der WHO Alkoholgetränke und verarbeitetes Fleisch als Kategorie 1 von krebserregenden Substanzen ein, heiße Getränke über 65 Grad Celsius oder rotes Fleisch wie Rind- und Schweinefleisch als Kategorie 2A.
Daher sei der Verzehr von Aspartam, das der Kategorie 2B zugeordnet worden sei, nicht verboten worden, fügte das Ressort hinzu.