Die Regierung hat beim Bezirksgericht Suwon eine Hinterlegung zur Entschädigung von zwei Opfern der Zwangsarbeit zur japanischen Kolonialherrschaft vorgenommen.
Das tat die dem Innenministerium unterstellte Stiftung für Opfer der Zwangsmobilisierung am Dienstagnachmittag.
Der Schritt gilt für zwei Angehörige der verstorbenen Opfer Jeong Chang-hee und Park Hae-ok, die jeweils in Yongin in der Provinz Gyeonggi leben. Für die Stadt ist das Bezirksgericht Suwon zuständig. Sie hatten die Annahme der von der Regierung angebotenen Entschädigung durch Dritte verweigert.
Die Hinterlegung steht für das Anvertrauen von Geld und ähnlichem bei einem Gericht, um bestimmte Rechtswirkungen zu erzielen.
Zuvor hatte das Bezirksgericht Gwangju die Hinterlegung für die ehemalige Zwangsarbeiterin Yang Geum-deok abgelehnt. Grund war, dass sie dem Gericht Dokumente vorgelegt hatte, in denen sie die Absicht zur Ablehnung der Entschädigung durch Dritte bekundet hatte.