Südkorea verlängert mit Wirkung ab dem 3. Juli die Gültigkeit der elektronischen Reisegenehmigung K-ETA für ausländische Touristen von derzeit zwei Jahren auf drei Jahre.
Jugendliche (bis 17 Jahre) und Ältere (ab 65 Jahre) würden von der K-ETA ausgenommen.
Das gab das Justizministerium am Donnerstag bekannt.
Nach der neuen Regelung dürfen Jugendliche und Senioren auch einreisen, wenn sie über keine K-ETA verfügen. Sie können jedoch eine K-ETA beantragen, um von verschiedenen Vorteilen profitieren zu können. Zum Beispiel ist das Ausfüllen eines Einreiseformulars dann nicht mehr erforderlich.
K-ETA ist ein System zur Einreisegenehmigung für Staatsangehörige von 112 Ländern, denen eine visumfreie Einreise nach Südkorea erlaubt ist. Nach der Eingabe von Informationen auf der eigens hierfür eingerichteten Website vor der Abreise wird die Einreise genehmigt. Während der Gültigkeitsdauer sind mehrfache Einreisen ohne Begrenzung möglich.
Das Justizministerium erweiterte in der ersten Hälfte dieses Jahres das Sprachangebot für die K-ETA von Koreanisch und Englisch um Japanisch, Thailändisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch und Malaysisch. Die Obergrenze für eine Gruppenbeantragung wurde von 30 auf 50 Personen erhöht.