Die Koreanische Kommunikationskommission (KCC), die südkoreanische Rundfunkaufsicht, hat das Verfahren zur Vorankündigung einer Revision der Durchführungsverordnung zum Rundfunkgesetz beschlossen. Ziel der Revision ist es, die Rundfunkgebühren für KBS und EBS getrennt von der Stromrechnung einzutreiben.
Die zehntägige Vorankündigung ging heute um 0 Uhr zu Ende. Während des Zeitraums sind 4.712 Meinungen zu der geplanten Änderung eingegangen.
Gewöhnlich liegt eine solche Frist bei 40 Tagen. Die KCC hatte diese jedoch mit dem Verweis auf die Dringlichkeit der Angelegenheit auf zehn Tage verkürzt.
Noch ausstehende Verfahren sind ein Beschluss der Kommission, ein Beschluss auf der Kabinettssitzung und die Billigung durch den Präsidenten.
Der Beschluss der KCC wird möglicherweise am 5. Juli erfolgen. Die Kommission hat derzeit nur drei Mitglieder. Zwei von ihnen waren auf Empfehlung der Regierungspartei in das Gremium aufgenommen worden. Daher kann die Änderung auch dann verabschiedet werden, wenn sich ein auf Empfehlung der Minjoo-Partei gewähltes Mitglied dagegen ausspricht.
Angesichts des bisher in dem Prozess an den Tag gelegten Tempos wird mit einer Verkündung der geänderten Durchführungsverordnung schon Mitte Juli gerechnet.
KBS hatte beim Verfassungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit sollte eine Aussetzung des Änderungsverfahrens erwirkt werden. Auch eine Verfassungsbeschwerde reichte der Sender ein. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte hierbei verfahrensmäßige Fehler wie die Verkürzung der Vorankündigungsfrist geltend gemacht.