Ein Gericht hat den Antrag des ehemaligen Chefs der Rundfunkaufsichtsbehörde zur Aussetzung seiner Entlassung zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Seoul gab dem Antrag des ehemaligen Vorsitzenden der Koreanischen Kommunikationskommission (KCC), Han Sang-hyuk, nicht statt, die Vollstreckung der Entscheidung von Präsident Yoon Suk Yeol über die Entlassung auszusetzen.
Die Beibehaltung von Han in der Position berge das Risiko, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verfahren und Ergebnisse der Beratungen der Kommunikationskommission zu untergraben, was einen schwerwiegenden Einfluss auf das Gemeinwohl haben könne, hieß es zur Begründung.
Han war am 2. Mai angeklagt worden, weil er sich im Zuge des Prozesses für die Verlängerung der Lizenz des rechtskonservativen Senders TV Chosun im Jahr 2020 auf unzulässige Weise in den Bewertungsvorgang eingemischt haben soll.
Präsident Yoon hatte am 30. Mai Hans Entlassung gebilligt, daraufhin hatte dieser am 1. Juni eine Klage auf die Zurücknahme der Entlassung und einen Antrag auf die Aussetzung der Vollstreckung eingereicht.