KBS will heute beim Verfassungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Plan der Rundfunkaufsichtsbehörde beantragen, die Rundfunkgebühr getrennt von den Stromrechnungen einzutreiben.
Der öffentlich-rechtliche Sender will außerdem auch eine Verfassungsbeschwerde dagegen einreichen, dass die Aufsichtsbehörde Koreanische Kommunikationskommission (KCC) den Zeitraum der Vorabankündigung der Änderungen der Durchführungsverordnung hierfür von gewöhnlich 40 Tagen auf zehn Tage verkürzt hatte.
Sollte das Verfassungsgericht dem Antrag von KBS auf eine einstweilige Verfügung stattgeben, wird das Verfahren zur Revision der Durchführungsverordnung eingestellt, bis die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gefällt wird.
Wenn der von der KCC am 16. Juni angekündigte Änderungsentwurf verabschiedet wird, kann der öffentliche Stromversorger KEPCO die Rundfunkgebühr in Höhe von 2.500 Won (1,94 Dollar) im Monat nicht wie bisher zusammen mit den Stromrechnungen einziehen.
KBS befürchtet einen drastischen Einnahmeverlust und damit eine Bedrohung für die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.