Aus Protest gegen die jüngste parlamentarische Verabschiedung des Krankenpflegegesetzes planen Ärzte und Pflegebeschäftigte ein kollektives Handeln, darunter die Beanspruchung von Urlaub am 3. und 11. Mai.
Sollte nicht von der präsidialen Befugnis zur Forderung nach einem Überdenken (Vetorecht) Gebrauch gemacht werden, wollen sie am 17. Mai in einen Generalstreik treten.
Einen entsprechenden Zeitplan für seinen Kampf präsentierte ein Zusammenschluss aus 13 Organisationen im Bereich Gesundheit und Medizin, darunter die Koreanische Ärztekammer und der Koreanische Verband der Krankenpflegehelfer, heute auf einer Pressekonferenz in Seoul.
Mitglieder der Organisationen wollen sich morgen beurlauben lassen oder kürzer arbeiten, um sich landesweit zu Massenkundgebungen zu versammeln.
Sollte trotz dieser kollektiven Aktion ihrer Forderung nach einer erneuten Diskussion über das Krankenpflegegesetz nicht nachgekommen werden, seien sie zum Kampf auf höherem Niveau bereit und wollten zu einem Generalstreik am 17. Mai aufrufen, hieß es.
Park Myung-ha, Leiter des Krisenkomitees der Ärztekammer, kritisierte auch das überarbeitete Gesetz über die medizinische Versorgung, das sogenannte Gesetz über den Approbationsentzug. Er sprach von einer übermäßigen Gesetzgebung mit großem Risiko einer Verfassungswidrigkeit. Das Gesetz sieht vor, dass einem Arzt die Approbation entzogen wird, sobald er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.