Südkorea hat sein an Immobilieninvestitionen geknüpftes Einwanderungsprogramm um drei Jahre verlängert.
Die geforderte Mindestinvestition wurde auf eine Milliarde Won (etwa 745.000 Dollar) verdoppelt.
Im Rahmen des Einwanderungsprogramms können Ausländer, die eine Mindestsumme in Immobilien in Südkorea investieren, eine Aufenthaltserlaubnis (F-2) erhalten, die eine freie Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht. Sollte die Investition über einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten werden, wird ein Daueraufenthaltstitel (F-5) gewährt.
Das Justizministerium gab am Montag bekannt, dass das entsprechende Einwanderungsprogramm in vier Regionen – Jeju, Songdo, Yeongjong und Cheongna in Incheon, Alpensia in Pyeongchang und Gyeongdo in Yeosu – um drei Jahre bis zum 30. April 2026 verlängert worden sei.
Das gleiche Programm in Haeundae und anderen östlichen Teilen in Busan, wird ebenfalls bis zum 19. Mai 2026 um drei Jahre verlängert.
Die Regierung hatte 2010 erstmals auf Jeju das Einwanderungsprogramm verbunden mit Immobilieninvestitionen eingeführt.