Der Jogye-Orden des koreanischen Buddhismus wird mit Wirkung ab dem 4. Mai die Schaugebühr für Kulturgüter abschaffen, die landesweit an 65 Tempeln gefordert wird.
Die Gebühren werden damit etwa 60 Jahre nach der Einführung des Gesetzes zum Kulturgüterschutz im Jahr 1962 abgeschafft.
Das Gesetz sieht vor, dass die Eigentümer von national ausgewiesenen Kulturgütern von den Besuchern eine Schaugebühr verlangen können, wenn solche Güter für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Diese Gebühr wurde seit 1970 zusammen mit den Eintrittspreisen für Nationalparks erhoben und auch nach der Abschaffung der Eintrittsgelder für Nationalparks im Januar 2007 weiter verlangt. Das sorgte immer wieder für Streit mit Besuchern von Nationalparks.