Das südkoreanische Oberste Gericht hat entschieden, dass Google die Liste der personenbezogenen Daten offenlegen muss, die es an Dritte, darunter US-Geheimdienste, weitergegeben hat.
Das zuständige Richtergremium des Obersten Gerichtshofs urteilte am Donnerstag in einer Klage gegen Google und Google Korea zugunsten der sechs Kläger.
Ein Berufungsgericht hatte zuvor teilweise zugunsten der Kläger geurteilt. Das Oberste Gericht hob den Teil des Urteils gegen die Kläger auf und verwies den Fall an das Obergericht Seoul zurück.
Das erfolgte neun Jahre nach der Einreichung der Klage.
Auch wenn es eine Vereinbarung mit einem US-Gericht als zuständiges Gericht gebe, sei es gültig, eine Klage bei einem Gericht hierzulande eingereicht zu haben. Die Bestimmungen des einheimischen Gesetzes über Informations- und Kommunikationsnetze, die das Recht der Nutzer auf den Zugang zu den Einzelheiten der bereitgestellten personenbezogenen Daten regeln, gälten ebenfalls, hieß es.
Sechs Verbraucher in Südkorea hatten 2014 Google aufgefordert, Einzelheiten zur Weitergabe von Daten an Dritte offenzulegen. Google hatte jedoch die Forderung mit der Begründung abgelehnt, dass das Unternehmen Nutzerinformationen nur im Einklang mit Gesetzen Regierungsbehörden bereitstelle und sich nicht dazu äußere, ob ein bestimmter Nutzer Gegenstand einer Anfrage zu Informationen gewesen sei.