Immer mehr Transgender in Südkorea, die sich keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben, erhalten eine gerichtliche Genehmigung für die Änderung ihres Geschlechtseintrags.
Das Bezirksgericht Seoul West gestattete am 15. Februar einen entsprechenden Antrag einer Transperson.
Das Richtergremium erläuterte, dass geistige Faktoren der grundlegende Maßstab für die Beurteilung der Identität seien und Vorrang vor biologischen und sozialen Faktoren haben müssten.
Seitdem der Oberste Gerichtshof im Jahr 2006 erstmals die Änderung des Geschlechtseintrags erlaubt hatte, gibt es immer mehr solcher Fälle.
Im Jahr 2021 erlaubte das Familiengericht Suwon zum ersten Mal die Geschlechtsänderung einer Transperson, die keine geschlechtsangleichende Operation vornehmen ließ. Zur Begründung hieß es, der Zwang zur Beseitigung der Fortpflanzungsfähigkeit sei das Resultat einer übermäßigen Verletzung des Selbstbestimmungsrechts.