Die Staatsanwaltschaft hat First Lady Kim Keon-hee vom Verdacht auf Bestechlichkeit im Zusammenhang mit ihrer früheren Firma für Ausstellungsplanungen befreit.
Die Bezirksstaatsanwaltschaft Seoul Zentral teilte am Donnerstag die Entscheidung mit, Kim in zwei Fällen des Vorwurfs der Verletzung des Gesetzes zum Verbot der Bestechung im Zusammenhang mit der Firma Covana Contents wegen unzureichender Beweise nicht anzuklagen.
Jeweils zehn beziehungsweise 17 Großunternehmen hatten zwei Kunstausstellungen in den Jahren 2018 und 2019 gesponsert, die die Firma organisiert hatte.
Präsident Yoon Suk Yeol war 2018 als Leiter der Bezirksstaatsanwaltschaft Seoul Zentral tätig gewesen und wurde zum Generalstaatsanwalt designiert, als die betroffene Kunstausstellung 2019 stattfand.
Daher wurde der Vorwurf erhoben, dass sich die Großunternehmen angesichts Yoons damaliger Stellung für das Sponsoring entschieden hätten.
Nachdem sie Kim schriftlich befragt und Mitarbeiter von Covana Contents und der Großunternehmen befragt hatte, kam die Staatsanwaltschaft jedoch zu dem Schluss, dass eine Verletzung des Gesetzes zum Verbot der Bestechung schwer nachzuweisen sei.