Die Nationalversammlung hat den Antrag auf eine Zustimmung zur Verhaftung des Vorsitzenden der Minjoo-Partei Koreas, Lee Jae-myung, abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgte heute Nachmittag. Mit 139 Für- und 138 Gegenstimmen wurde der Antrag nicht angenommen. Es gab außerdem neun Enthaltungen und elf ungültige Stimmen. Für eine Billigung wurde die absolute Mehrheit benötigt, dies waren die Stimmen von 149 der 297 anwesenden Parlamentarier.
Die Stimmenauszählung zog sich in die Länge, weil sie aufgrund von zwei umstrittenen Stimmzetteln vorübergehend eingestellt wurde. Es gab Differenzen darüber, ob sie als Gegenstimme oder ungültige Stimme gewertet werden müssen. Eine wurde schließlich als Gegenstimme gewertet, eine als ungültig.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit Landentwicklungsprojekten in Seongnam und Unternehmensspenden für den städtischen Fußballverein zu Lees Amtszeit als Bürgermeister einen Haftbefehl gegen diesen beantragt. Weil Abgeordnete das Privileg haben, während einer Sitzungsperiode ohne parlamentarische Zustimmung nicht verhaftet werden zu können, war der Antrag auf eine entsprechende Billigung beim Parlament eingereicht worden.