Der Antrag auf eine Zustimmung für die Verhaftung des Vorsitzenden der Minjoo-Partei Koreas, Lee Jae-myung, wegen Korruptionsvorwürfen ist heute auf einer Plenarsitzung der Nationalversammlung vorgelegt worden.
Ein entsprechender Antrag muss frühestens nach 24 Stunden und spätestens binnen 72 Stunden zur Abstimmung gebracht werden. Gelingt dies nicht, wird der Antrag bei der nächsten Plenarsitzung eingereicht und zur Abstimmung gebracht.
Die Regierungspartei und das Oppositionslager hatten vereinbart, am 27. Februar eine Plenarversammlung zu eröffnen.
Die Abgeordneten verfügen über das Privileg, während der Sitzungsperiode ohne parlamentarische Zustimmung weder festgenommen noch inhaftiert zu werden. Daher kann eine gerichtliche Befragung zur Entscheidung über den Haftbefehl erst eröffnet werden, wenn die Nationalversammlung dem Antrag auf die Verhaftung zustimmt.
Für die Billigung muss mindestens die Hälfte aller Abgeordneten anwesend sein und mindestens die Hälfte der Anwesenden dafür stimmen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird der Haftbefehl automatisch zurückgewiesen.
Die Minjoo-Partei verfügt über 169 von insgesamt 300 Parlamentssitzen und ist daher in der Lage, den Antrag scheitern zu lassen.
Eine Billigung wäre dennoch möglich, wenn alle 115 Abgeordneten der regierenden Partei Macht des Volks, alle Abgeordneten der Gerechtigkeitspartei (sechs Sitze) und der Transition Party (ein Mandat) sowie einige der Minjoo-Partei und Parteilose dafür stimmen.