Ein Berufungsgericht in Südkorea hat das Eigentumsrecht eines japanischen Tempels an einer Bodhisattva-Statue aus Goryeo anerkannt.
Das Obergericht Daejeon urteilte am Mittwoch zugunsten des südkoreanischen Tempels Buseok in Seosan, der als Eigentümer der Statue aus dem 14. Jahrhundert anerkennt werden will. Damit wurde das Urteil in erster Instanz aufgehoben.
Die Statue war vor Jahrhunderten nach Japan geschafft und vor einem Jahrzehnt von Südkoreanern gestohlen und nach Südkorea zurückgebracht worden.
Es lasse sich nicht nachweisen, dass der derzeitige Tempel Buseok in Seosan derselbe Tempel wie der Tempel Buseok in der Goryeo-Zeit, der ursprüngliche Eigentümer der Bodhisattva-Statue, sei. Es bestehe zwar die Möglichkeit, dass die Statue früher geraubt worden sei. Der Tempel Kannon auf der japanischen Insel Tsushima habe jedoch die Statue von 1953 bis 2012 besessen, damit sei die Ersitzungsfrist abgelaufen, hieß es zur Begründung.
Das Richtergremium fügte hinzu, dass die Rückgabe der Statue nach Japan in einem gesonderten Gerichtsverfahren behandelt werden müsse.
Der japanische Chefkabinettssekretär Hirokazu Matsuno teilte auf einer Pressekonferenz am Mittwoch die Absicht mit, die südkoreanische Regierung um eine frühzeitige Rückgabe der Buddha-Statue bitten zu wollen.