Die Nationalversammlung hat einen Änderungsentwurf zum Zivilrecht zur Verhinderung des Erbens der Schulden der Eltern durch Minderjährige verabschiedet.
Die Vorlage wurde in einer Plenarsitzung am Donnerstag mit 236 Fürstimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Bisher musste ein minderjähriger Erbe oder eine minderjährige Erbin auch Schulden des Erblassers übernehmen, die über das vererbte Vermögen hinausgehen, sollte er oder sie nicht rechtzeitig den Erbverzicht oder die beschränkte Anerkennung vornehmen, nämlich die Schuldentilgung im Bereich des Volumens des geerbten Vermögens.
Die Revision ermöglicht die beschränkte Anerkennung erst nach dem Erreichen der Volljährigkeit. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt erfolgen, an dem sie Kenntnis darüber erlangen, dass die Erbmasse nicht zur Deckung der Schuldensumme ausreicht.