Das Justizministerium hat beschlossen, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 13 Jahre zu senken.
Die Entscheidung gab das Ministerium heute bekannt und begründete sie mit der stark gestiegenen Zahl der Straftaten durch strafunmündige Kinder.
Die entsprechende Zahl habe von 7.897 Fällen im Jahr 2017 auf 12.502 im vergangenen Jahr zugenommen. Der Anteil von Gewaltkriminalität daran sei von 2,3 Prozent im Jahr 2005 auf 4,86 Prozent im Jahr 2020 deutlich gestiegen, hieß es.
Verglichen mit dem Jahr 1953, als das Strafgesetz des Landes eingeführt worden sei, habe sich die soziale Umwelt verändert. Trotzdem sei das Strafmündigkeitsalter seit 70 Jahren unangetastet geblieben. Das Ressort habe die öffentliche Meinung, Beispiele im Ausland und parlamentarische Diskussionen umfassend berücksichtigt, hieß es weiter.
Als Grund für die Herabsetzung der Altersgrenze auf 13 Jahre wurde genannt, dass die 13-Jährigen fast 70 Prozent aller strafunmündigen Kinder (im Alter von 10 bis 13 Jahren) ausmachen, denen wegen Straftaten Schutzmaßnahmen auferlegt wurden.