Ein Gericht in Südkorea hat die Verfolgung aufgrund der Geschlechtsidentität im Heimatland für einen Grund für die Flüchtlingsanerkennung befunden.
Das Obergericht Seoul urteilte am Donnerstag in einer Klage einer malaysischen Person, genannt A, gegen den Leiter des Einwanderungsbüros von Seoul zugunsten der Klägerin. A klagte, damit die Nichtanerkennung als Flüchtling zurückgenommen wird.
Das Richtergremium wies darauf hin, dass A festgenommen und bestraft worden war, weil die Person ihre wahre geschlechtliche Identität offenbart hatte. Das stelle eine schwerwiegende Verletzung der Würde des Menschen dar und sei daher gemäß Flüchtlingskonvention als Verfolgung einzustufen, hieß es.
A wurde als Mann geboren, sieht sich selbst jedoch als Frau, seit sie etwa zehn Jahre alt war. A wurde im Jahr 2014 in Malaysia wegen des Verdachts festgenommen, sich auf einer Party wie eine Frau gekleidet zu haben, und zu einer Geldbuße und sieben Tagen Haft verurteilt.
A stellte 2017 in Südkorea einen Asylantrag, nach dessen Ablehnung reichte sie eine Klage ein.
Das Richtergremium in der ersten Instanz hatte zuungunsten der Klägerin geurteilt. Grund war, dass sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen lasse, dass bei der Rückkehr nach Malaysia eine Verfolgungsgefahr bestehe.