Die für Seuchenkontrolle zuständigen Behörden Südkoreas überprüfen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen, einschließlich der vollständigen Aufhebung der Maskenpflicht im Freien.
Das teilte das Hauptquartier für Seucheneindämmung der Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention am Dienstag vor der Presse mit und verwies auf das geringere Infektionsrisiko im Freien.
Das Hauptquartier erläuterte, dass bei der neuen Corona-Welle mit der Variante BA.5 der Höhepunkt längst überschritten worden sei. Die Reproduktionszahl bleibe stabil.
Die Regierung hatte am 2. Mai die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern waren jedoch davon ausgenommen worden.
In Bezug auf die Maskenpflicht für Säuglinge und Kleinkinder hieß es, dass darüber nachgedacht werde, für welche Gruppe wann eine Lockerung gelten soll.
Derzeit gilt für Säuglinge, die jünger als 24 Monate sind, keine Maskenpflicht.
Nach weiteren Angaben wollen die Behörden auch die noch bestehende Pflicht für Einreisende, innerhalb eines Tages nach der Ankunft in Südkorea einen PCR-Test zu machen, überprüfen. Sie würden hierfür die Infektionslage zusätzlich überwachen und Beispiele im Ausland und Expertenmeinugnen umfassend berücksichtigen.