Ausländer werden in Südkorea künftig mit schärferen Bedingungen rechnen müssen, um als Unterhaltsberechtigte eines gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers von dessen Krankenversicherung profitieren zu können.
Laut dem Gesundheitsministerium und dem Nationalen Krankenversicherungsdienst überprüft die Regierung die Ergänzung der Bedingungen, damit Ausländer erst nach dem Aufenthalt für eine bestimmte Zeit in Südkorea als Unterhaltsberechtigte den „Freifahrtschein“ für die Krankenversicherung erhalten können.
Wie verlautete, gelte es als sehr wahrscheinlich, dass die Aufenthaltsdauer mindestens sechs Monate betragen solle.
Das Gesundheitsministerium hatte in seinen Arbeitsplänen für dieses Jahr, die am 19. August Präsident Yoon Suk Yeol vorgelegt worden waren, angekündigt, Maßnahmen zur Verbesserung der Kriterien zu ausländischen Unterhaltsberechtigten auszuarbeiten.
Unter dem aktuellen System kann ein ausländischer krankenversicherter Angestellter auch seine Angehörigen, die nicht in Südkorea leben, als Unterhaltsberechtigte anmelden. Sie können dann im Krankheitsfall nach Südkorea kommen und von der Krankenversicherung des Arbeitnehmers profitieren, damit die Behandlungs- und Operationskosten finanziert werden.