Das Justizministerium hat im Fall der zurückgeschickten nordkoreanischen Fischer im Jahr 2019 offenbar keine Rechtsgrundlage für einen solchen Schritt gesehen.
Wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte, habe es am 7. November 2019 gegen Mittag aus dem Präsidialamt der damaligen Moon Jae-in-Regierung die Bitte gegeben, den Fall juristisch zu prüfen.
Das Ergebnis der Überprüfung sei damals gewesen, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Abschiebung gebe, obwohl die beiden Fischer als Kriminelle nach dem Gesetz zu nordkoreanischen Flüchtlingen keinen Anspruch auf staatlichen Schutz hätten.
Das Ressort habe auch darauf hingewiesen, dass eine Abschiebung nach dem Einwanderungsgesetz schwierig wäre, weil dieses nur für Ausländer gelte. Eine Zwangsrückführung nach dem Auslieferungsgesetz könnte ebenfalls umstritten sein, habe die damalige Einschätzung gelautet.
Dem Justizministerium lägen aber keine Informationen darüber vor, ob die Bewertung des Falls damals an das Präsidialamt weitergereicht worden sei, hieß es weiter.