Die Maskenpflicht im Freien ist mit Wirkung ab Montag aufgehoben worden.
Das beschloss das zentrale Hauptquartier für Katastrophen- und Sicherheitsmaßnahmen am 29. April und verwies auf eine stabile Covid-19-Lage.
Der Wegfall erfolgte 566 Tage nach der Einführung der Maskenpflicht im Freien.
Für Kundgebungen, Konzerte und Sportveranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern bleibt die Maskenpflicht im Freien aber noch bestehen.
Personen mit möglichen Covid-19-Symptomen wie Fieber und Husten, Senioren und Ungeimpften wird außerdem dringend empfohlen, auch im Freien immer eine Maske zu tragen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes werde auch dann empfohlen, wenn sich ein Abstand von mindestens einem Meter zueinander nicht einhalten lasse. Auch wenn mit lauter Stimme gesprochen oder geschrien werden müsse sowie beim Singen im Chor solle möglichst noch eine Maske getragen werden, so die Behörden.
Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt weiterhin unverändert.
Die Behörden raten zum Tragen von Masken wenigstens der Klasse KF80, wenn Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko oder schlecht belüftete Räume mit vielen Menschen darin besucht werden.