Umstrittene Änderungsentwürfe zum Ermittlungsrecht haben den Ausschuss für Gesetzgebung und Justiz passiert.
Die regierende Minjoo-Partei Koreas, die 172 Mandate der 300 Sitze in der Nationalversammlung hat, brachte Entwürfe zur Änderung des Strafprozessrechts und des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft am Dienstag um 19.10 Uhr zunächst im Justiz-Unterausschuss zur Abstimmung. Da die Abgeordneten der führenden Oppositionspartei Macht des Volks (PPP) den Raum aus Protest verlassen hatten, wurde der Beschluss einstimmig gefasst.
Anschließend wurden die Reformen um kurz nach Mitternacht auch im Ausschuss für Gesetzgebung und Justiz innerhalb von nur sechs Minuten gebilligt.
Die Regierungspartei will die Gesetzesänderungen möglichst schon heute verabschieden. Dies muss in Kooperation mit dem Sprecher der Nationalversammlung, Park Byeong-seug, erfolgen, der eine Plenarsitzung einberufen kann.
Die PPP drohte für diesen Fall mit einem Filibuster, dem Versuch, mit Dauerreden die Beschlussfassung zu verhindern.
Die Minjoo-Partei hatte ihre Entwürfe gemäß einem Schlichtungsvorschlag des Parlamentssprechers angepasst. Demnach soll die Staatsanwaltschaft nicht mehr wie zurzeit bei sechs Verbrechensarten das Ermittlungsrecht haben, sondern nur noch im Falle von Korruption und Wirtschaftskriminalität. Ursprünglich wollte die Regierungspartei sämtliche Ermittlungsbefugnisse der Staatsanwaltschaft auf andere Stellen übertragen.
Auch der Vorschlag der Gerechtigkeitspartei wurde in den endgültigen Entwürfen noch berücksichtigt. Diese forderte, dass Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wahlgesetz noch bis Ende dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden.
Die PPP hatte dem Kompromissvorschlag des Parlamentssprechers zunächst zugestimmt, sich später aber davon distanziert. Sie wollte durchsetzen, dass Staatsanwälte gegen Beamte und beim Verdacht auf Verstößen gegen das Wahlgesetz weiterhin ermitteln können.