Die Nationalversammlung hat Revisionen des Tierschutzgesetzes und des Gesetzes über die Einwohnerabstimmung verabschiedet.
Das Parlament hielt am Dienstag die letzte Plenarsitzung der außerordentlichen Sitzungsperiode im März ab. In der Sitzung wurden zehn Gesetzentwürfe und 13 Anträge beschlossen.
Im Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sind Tiermisshandlungen konkret aufgeführt, damit wurde die rechtliche Grundlage für eine mögliche Bestrafung eindeutiger. Bei einem Verstoß droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 30 Millionen Won (24.600 Dollar).
Für den Import und Verkauf von Tieren sowie den Bestattungsdienst muss gemäß der Revision eine behördliche Genehmigung eingeholt werden, während bisher lediglich die Geschäftsregistrierung nötig war. Im Falle einer vorläufigen Geschäftsschließung oder der Geschäftsaufgabe sollen Pläne vorgelegt werden, wie mit den Tieren umgegangen wird. Damit soll verhindert werden, dass Tiere ausgesetzt werden.
Änderungen zum Gesetz über die Einwohnerabstimmung sehen vor allem die Senkung des Mindestalters der Stimmberechtigten von 19 auf 18 Jahre vor.