Die Regierung hat beschlossen, das Verfahren der Visaausstellung für Koreanischstämmige in der Ukraine zu vereinfachen.
Damit soll eine zügige Einreise ermöglicht werden.
Die Entscheidung teilte das Justizministerium am Dienstag nach Rücksprache mit dem Außenministerium mit. Das Verfahren für einen Visaantrag von Koreanischstämmigen in der Ukraine inmitten des Kriegs mit Russland würden erheblich vereinfacht, bis sich die dortige Lage beruhigt habe, hieß es.
Wer früher mit einem bestimmten Visum nach Südkorea gereist war, kann vorerst dasselbe Visum erneut ausgestellt bekommen, ohne einen Nachweis für seine koreanische Abstammung vorlegen zu müssen. Hierzu zählen die Visa C-3, H-2, F-4 und F-1.
Wer mittels Reisepass oder Ausweis seine koreanische Herkunft nachgewiesen hat, kann mitsamt Angehörigen das Visum für einen kurzfristigen Besuch (C-3) erhalten.
Angehörige einer Ukrainerin oder eines Ukrainers, die oder der sich langfristig in Südkorea aufhält, können abhängig von verschiedenen Bedingungen ebenfalls Visa ausgestellt bekommen.
Wer von einem Einreise- oder Visaverbot betroffen ist, für den gilt die Ausnahmeregelung jedoch nicht.