Die Nationale Wahlkommission hat in einer Dringlichkeitssitzung am Montag über den Umgang mit Corona-Infizierten bei der Präsidentschaftswahl am 9. März beraten.
Hintergrund ist die mangelhafte Organisation und Durchführung der vorzeitigen Stimmabgabe in Bezug auf infizierte Wähler.
Beschlossen wurde, dass Corona-Infizierte am Wahltag nach dem Ende der regulären Öffnungszeit der Wahllokale um 18 Uhr auf dieselbe Weise wie andere Wähler ihre Stimme abgeben sollten.
Auf gesonderte Wahlkabinen für Corona-Patienten wird angesichts der Kritik bei der vorzeitigen Stimmabgabe verzichtet. Corona-Infizierte werden demnach dieselben Wahlkabinen nutzen wie zuvor andere Wähler.
Angesichts des Vorwurfs einer Verletzung des Prinzips der Direktwahl werden infizierte Wähler den Stimmzettel selbst in die Urne stecken.
Die Wahlkommission hatte sich am späten Sonntagabend erneut dafür entschuldigt, im Zuge der vorzeitigen Stimmabgabe große Verwirrung und Unbequemlichkeiten verursacht zu haben.
Sie spüre ihre Verantwortung angesichts der Meinung, dass das Prinzip der Direktwahl verletzt worden sei, weil infizierte Wähler den Stimmzettel nicht selbst in die Urne hätten stecken dürfen, hieß es.