Auch Covid-19-Infizierte können bei den Präsidentschaftswahlen am 9. März ihre Stimme im Wahllokal abgeben.
Dafür sorgte die Nationalversammlung heute mit einer Revision des Wahlgesetzes.
Demnach dürfen die auf Covid-19 positiv Getesteten sowie diejenigen, die sich im Zusammenhang mit Covid-19 in Quarantäne befinden, zwischen 18 und 19.30 Uhr am Wahltag in den Wahllokalen ihre Stimme abgeben.
Gleichzeitig wurde auch die Revision des Gesetzes zu politischen Fonds verabschiedet. Der Änderung zufolge erhalten Parteien, die einen unter 38-jährigen Kandidaten für Wahlen zu Staatsbeamten aufstellen, Subventionen.