Der parlamentarische Ausschuss für Gesetzgebung und Justiz hat am Montag einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes verabschiedet.
Im Mittelpunkt der Revision steht die Herabsetzung des Mindestalters für eine Parteimitgliedschaft oder eine Beteiligung als Initiator für eine Parteigründung von derzeit 18 Jahren auf 16 Jahre.
Wer jünger als 18 Jahre ist, muss jedoch für einen Parteibeitritt die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters einholen.
Die Änderung des Parteiengesetzes wurde in die Wege geleitet, nachdem die Nationalversammlung eine Revision des Wahlgesetzes gebilligt hatte, nach dem das Alter für die Wählbarkeit auf 18 Jahre gesenkt wurde. Daraufhin wurde verlangt, dass auch das Parteibeitrittsalter herabgesetzt werden müsse.