Das Oberste Gericht hat erstmals Großeltern erlaubt, ihr Enkelkind zu adoptieren.
Großeltern könnten ein Enkelkind adoptieren, wenn es für das Kind vorteilhaft sei, auch wenn die Eltern noch leben. Möglich sei dies zum Beispiel, wenn die Eltern nicht in der Lage seien, sich um ihr Kind zu kümmern.
Mit dieser Entscheidung kippte das Oberste Gericht ein Urteil des Bezirksgerichts Ulsan, das die Adoption nicht erlauben wollte.
Als weitere Bedingung für eine Adoption durch Großeltern nannte das Richtergremium, dass eine Eltern-Kind-Beziehung zu dem Enkel angestrebt werden müsse. Auch müsse gründlich überprüft werden, ob eine Adoption dem langfristigen Schutz des Kindes dienen könne.