Die Durchführungsverordnung für die Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf 40 Prozent des Standes von 2018 ist heute angekündigt worden.
Dies sei laut dem Umweltministerium ein Schritt für das Inkrafttreten des Gesetzes für CO2-Neutralität und grünes Wachstum im Kampf gegen den Klimawandel im März nächsten Jahres.
Das Gesetz wurde im September dieses Jahres verabschiedet, um Anpassungsmaßnahmen im Zuge der Treibhausgasreduktion und des Klimawandels zu verstärken. Ein weiteres Ziel ist, die daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zu beheben.
Konkrete Aufgaben der zuständigen Behörden, darunter des Verkehrs- und des Handelsministeriums, werden darin genau beschrieben.