Ein japanisches Unternehmen hat die Position bekräftigt, ein südkoreanisches Gerichtsurteil zur Entschädigung von Opfern der Zwangsarbeit zur Kolonialzeit nicht befolgen zu wollen.
Nippon Steel teilte mit, die Firma wolle auf der Grundlage der Situation diplomatischer Verhandlungen zwischen den Regierungen Südkoreas und Japans angemessen vorgehen. Sie wiederholte dann die Position der japanischen Regierung, dass die Frage einer Entschädigung früherer Zwangsarbeiter durch das Abkommen über Ansprüche zwischen Südkorea und Japan von 1965 vollständig und endgültig geklärt sei.
Die Äußerung erfolgte, nachdem eine sofortige Beschwerde des Stahlherstellers gegen einen südkoreanischen Gerichtsbefehl zur Vermögensbeschlagnahme zurückgewiesen worden war.
Der Oberste Gerichtshof in Südkorea hatte im Oktober 2018 geurteilt, dass Nippon Steel vier Opfern der Zwangsarbeit jeweils 100 Millionen Won (86.500 Dollar) Entschädigung zahlen müsse.
Die japanische Regierung behauptet jedoch, dass das Urteil im Widerspruch zu dem Abkommen über Ansprüche stehe. Sie fordert, dass die südkoreanische Regierung ihrerseits eine Lösung vorlegen sollte.
Nippon Steel war im Einklang mit dieser Position der Aufforderung des Gerichts nicht nachgekommen. Daraufhin hatte ein lokales Gericht der von den Klägern verlangten Beschlagnahme der Vermögenswerte in Südkorea zugestimmt.