Die Nationalversammlung hat am Donnerstag ein Gesetz zur Vermeidung von Interessenkonflikten von Beamten verabschiedet.
Vor allem soll damit verhindert werden, dass Beamte und öffentlich Bedienstete Informationen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu ihrem persönlichen Vorteil nutzen.
Ähnliche Vorlagen waren in den vergangenen acht Jahren im Gesetzgebungsprozess stecken geblieben. Der jüngste Skandal um Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaft LH brachte den entscheidenden Impuls für die Verabschiedung des Gesetzes. Dieses wird ein Jahr nach der offiziellen Verkündung in Kraft treten.
Davon sind rund 1,9 Millionen Beamte der Zentralregierung und Kommunalregierungen, Manager staatlicher Firmen und Abgeordnete der Nationalversammlung sowie kommunaler Parlamente betroffen.
Sie sind künftig aufgefordert, private Transaktionen, die mit ihrer Arbeit zusammenhängen könnten, vorher zu melden. Dies betrifft zum Beispiel auch Immobiliengeschäfte. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die beruflich mit Immobilienangelegenheiten betraut sind, müssen einen privaten Immobilienkauf 14 Tage vorher anmelden.
Familienmitglieder von leitenden Regierungsbeamten oder öffentlich Bediensteten dürfen außerdem nicht in derselben Organisation angestellt werden.