Ab heute drohen Strafen bei Verstößen gegen die grundlegenden Corona-Schutzregeln.
Nach einer einwöchigen Gnadenfrist können Verstöße gegen die Maskenpflicht oder Pflicht zur Registrierung beim Eintritt in bestimmte Geschäfte bestraft werden.
Die verschärften Maßnahmen hatte die Katastrophenschutzzentrale am vergangenen Montag vorgestellt.
Verstöße werden demnach mit bis zu 100.000 Won oder 89 Dollar geahndet.
Die Registrierung in sogenannten Mehrzweck-Einrichtungen ist nun grundsätzlich und unabhängig von der jeweils gültigen Pandemie-Stufe landesweit Pflicht.
Auch muss in solchen Einrichtungen sichergestellt werden, dass alle Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Besucher müssen über die grundlegenden Regeln informiert werden. Auch müssen die Gebäude regelmäßig desinfiziert und gelüftet werden.
Der Verzehr von Speisen ist in solchen Einrichtungen verboten. Hierzu zählen beispielsweise Sportstadien, Bibliotheken, Kunstmuseen und Galerien. In Restaurants und Cafés, in denen grundsätzlich die strengeren Vorschriften ebenfalls gelten, ist das Essen und Trinken aber erlaubt.
Arbeitnehmer sollen nicht ins Firmengebäude gelassen werden, wenn sie Symptome einer Corona-Erkrankung haben.