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Die Ergebnisse von neuen Umfragen zu den Nachwahlen, die ab heute durchgeführt werden, dürfen weder bekannt gemacht noch in Medienberichten zitiert werden.
Das Verbot gelte bis zur Schließung der Wahllokale um 20 Uhr am 7. April, teilte die Nationale Wahlkommission mit.
Die Ergebnisse von Umfragen, die bis zum 31. März durchgeführt werden, dürfen dagegen während des Zeitraums bekannt gemacht und in Medienberichten genannt werden.
Die Wahlkommission begründete die Entscheidung damit, dass mit der Bekanntmachung von Umfrageergebnissen während des Verbotszeitraums gegebenenfalls die wahre Absicht von Wählern entstellt werden könne. Die Bekanntmachung unfairer und ungenauer Umfrageergebnisse könnte die Fairness der Wahlen beeinträchtigen.
Die Kommission rief zudem die Medienanstalten auf, die Ergebnisse ihrer Wahltagsbefragungen und weiterer Umfragen erst nach 20.15 Uhr am Wahltag zu veröffentlichen. Denn die unter häuslicher Quarantäne stehenden Wähler dürften erst nach 20 Uhr wählen gehen, damit eine Übertragung und Verbreitung von Covid-19 verhindert werde.