Der Geheimdienst NIS muss laut einem Urteil des höchsten Gerichts Informationen im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Massakern an Zivilisten durch südkoreanische Soldaten während des Vietnamkriegs freigeben.
Das zuständige Richtergremium des Obersten Gerichtshofs teilte am Freitag mit, dass es damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt habe.
Im Jae-seong von der Gruppe von progressiven Rechtsanwälten, Minbyun, hatte gegen den Geheimdienst geklagt, damit dessen Verweigerung der Informationsfreigabe für nichtig befunden wird.
Im hatte den NIS gebeten, Daten zur Tötung von über 70 Zivilisten in den vietnamesischen Dörfern Phong Nhi und Phong Nhat im Jahr 1968 zur Verfügung zu stellen. Die Behörde hatte dies jedoch abgelehnt. Dabei handelt sich um eine Liste der Protokolle der damaligen Vernehmungen von drei beteiligten Vietnamkriegsveteranen durch den Geheimdienst KCIA, die Vorgängerbehörde des NIS.
Eine Vietnamesin, ein angebliches Opfer der Zivilistentötung in Phong Nhi, hatte letztes Jahr eine Entschädigungsklage gegen die südkoreanische Regierung eingereicht.