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Nationales

Verfassungsgericht: Covid-19-Infizierte dürfen Anwaltsprüfung ablegen

Write: 2021-01-05 10:49:50Update: 2021-01-05 11:14:42

Laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfen Covid-19-Infizierte die Rechtsanwaltsprüfung ablegen.

Damit billigte das Verfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Ausschreibung der zehnten Rechtsanwaltsprüfung zum Teil, nach der Covid-19-Infizierte nicht zur Prüfung zugelassen werden dürften.

Wie das Gericht am Montag mitteilte, sei die Gültigkeit der entsprechenden Bestimmung ausgesetzt, bis eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde in der Angelegenheit gefällt wird. 

Gemäß der Entscheidung dürfen die Prüflinge, die sich mit dem Coronavirus ansteckten und seit Sonntag wegen Covid-19 unter häusliche Quarantäne gestellt wurden, zur Rechtsanwaltsprüfung antreten, die am heutigen Dienstag beginnt. 

Begründet wurde dies mit einer übermäßigen Einschränkung der Berufsfreiheit, wenn wegen Covid-19 die Prüfung verpasst würde. Denn diese finde nur einmal im Jahr statt und müsse innerhalb von fünf Jahren nach dem Abschluss an einer Law School bestanden werden. 

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts teilte das Justizministerium mit, dass es die Rechtsanwaltsprüfung planmäßig abhalten werde. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand gebe es aktuell landesweit keinen Infizierten unter den Prüflingen. An den 25 Prüfungszentren würden dennoch getrennte Prüfungsräume für Personen eingerichtet, die unter Quarantäne stehen oder verdächtige Symptome hätten.

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