Südkoreas Nationalversammlung hat Änderungen des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb einer Ermittlungsstelle für Korruption bei hochrangigen Beamten gebilligt.
Der Entwurf wurde am Donnerstagnachmittag bei einer Plenarsitzung des Parlaments mit 187 Für- und 99 Gegenstimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Die Vorlage war bereits am Mittwoch eingereicht worden. Die Oppositionspartei Macht des Volkes hatte jedoch die Abstimmung durch Dauerreden zunächst verhindert. Die Verschleppungsmaßnahmen endeten jedoch automatisch mit dem Ende der regulären Sitzungsperiode um Mitternacht.
Die Revision wurde in der heute begonnenen außerordentlichen Sitzungsperiode als erster Antrag zur Abstimmung gebracht.
Das neue Gesetz sieht vor allem die Senkung des Beschlussquorums in einem Gremium für die Empfehlung von Kandidaten für den Chefposten der neuen Ermittlungsstelle vor. Demnach ist die Zustimmung von lediglich zwei Dritteln von insgesamt sieben Mitgliedern nötig, ursprünglich waren dafür mindestens sechs Stimmen erforderlich. Damit kann ein Kandidat auch dann empfohlen werden, wenn zwei Mitglieder aus dem Oppositionslager ein Veto einlegen.
Auch wurden die Bedingungen für den Eintritt als Staatsanwalt in das neue Ermittlungsbüro gelockert. Wer seit mindestens sieben Jahren eine Anwaltslizenz hat, ist dafür qualifiziert.