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Zustellung für Befehl zur Vermögensveräußerung für Zwangsarbeiter-Entschädigung an Nippon Steel nun gültig
Write: 2020-12-09 13:14:13 / Update: 2020-12-09 14:55:51
Die Zustellung einer gerichtlichen Mitteilung über den Befehl einer Vermögensveräußerung zur Entschädigung von Zwangsarbeitern an ein japanisches Unternehmen in Form einer öffentlichen Bekanntmachung hat ab heute Gültigkeit.
Laut dem Bezirksgericht Daegu ist die Zustellung auf diese Weise ab 0 Uhr am heutigen Mittwoch gültig. Dabei geht es um ein Dokument, um eine Anordnung zur Veräußerung von Anteilen von Nippon Steel an PNR, einem Gemeinschaftsunternehmen mit dem koreanischen Stahlhersteller POSCO, zu erlassen. Daher darf das Gericht nun eine Veräußerung anordnen.
Vier koreanische Opfer der Zwangsarbeit zur japanischen Kolonialherrschaft hatten Nippon Steel auf Entschädigung verklagt. Das Oberste Gericht Südkoreas hatte im Oktober 2018 geurteilt, dass die Firma den Klägern 100 Millionen Won Entschädigung pro Kopf zahlen müsse.
Da die Firma das Urteil nicht befolgte, beantragten die Kläger bei einer Filiale des Gerichts Daegu die Beschlagnahme ihrer Anteile an PNR im Wert von etwa 400 Millionen Won. Der Antrag wurde im Januar 2019 gebilligt, anschließend wurde der Beschlagnahmebefehl an PNR zugestellt. Das Gericht ließ dann im Oktober durch eine öffentliche Bekanntmachung ein Dokument über die Befragung wegen eines Veräußerungsbefehls an Nippon Steel zustellen.
Bis zu einer tatsächlichen Entschädigung wird jedoch noch Zeit gebraucht, weil weitere Verfahren wie die Befragung des Schuldners und die Ermittlung des Aktienwerts erfolgen sollen.
Nippon Steel teilte in einem Telefonat mit KBS die Position mit, dass die Frage der Zwangsrekrutierung mit dem Abkommen über Ansprüche zwischen Südkorea und Japan von 1965 vollständig und endgültig geklärt sei. Die Firma wolle mit Rücksicht auf diplomatische Verhandlungen zwischen den Regierungen beider Länder angemessen vorgehen.
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